Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen

I  Geltungsbereich

1. Lieferungen und Leistungen erfolgen vollständig zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und gelten für alle kommenden Geschäftsbeziehungen, ohne dass diese nochmals ausdrücklich gesondert vereinbart werden.

2. Von diesen Bedingungen abweichende Bestimmungen des Käufers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

3. Dies trifft auch dann zu, wenn wir abweichenden Bestimmungen des Käufers im Einzelfall nicht widersprochen haben oder wenn wir in Kenntnis abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferung an diesen vorbehaltlos ausführen. Wir werden nicht verpflichtet, soweit die Geschäftsbedingungen des Käufers von den gesetzlichen Bestimmungen abweichen und dies unabhängig von deren Inhalt.

II  Angebot und Vertragsabschluss

1. Unsere Angebote sind freibleibend.

2. Bestellungen per E-Mail, Telefax, (fern-) mündlich oder schriftlich durch mögliche Käufer stellen verbindliche Angebote auf Abschluss eines Vertrages dar.

3. Es ist unser Recht, dieses Angebot binnen 10 Werktagen mit Zusendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung (auch per Telefax/E-Mail) anzunehmen. Wird dem Kunden innerhalb dieser Frist keine Auftragsbestätigung zugestellt, gilt sein Angebot als abgelehnt (vgl. §§ 147 f. BGB). Bei unverzüglicher Lieferung gilt die Rechnung als Bestätigung.

4. Abbildungen, Daten etc. in Angeboten und sonstige Inhalte allgemeiner Drucksachen sind nicht verbindlich für den Inhalt des etwaigen nachfolgenden Vertrages, sofern diese nicht ausdrücklich durch uns als verbindlich bezeichnet werden.

5. Eigentums-, Marken-, Urheber-, Gebrauchs- und Patentrechte hieran verbleiben bei uns. Ohne unsere ausdrückliche Zustimmung dürfen sie auch nicht auszugsweise vervielfältigt oder Dritten gegenüber zugänglich gemacht werden.

III Preise

1. Sofern in der Auftragsbestätigung nichts anderes vermerkt, gelten unsere Preise „ab Werk“. Alle Preise sind in Euro angegeben und beinhalten die zusätzlich ausgewiesene Mehrwertsteuer. Sie verstehen sich zzgl. sonstiger Kosten, insbesondere für Verpackung, Transport, Versicherung. Verpackungen aller Art werden nicht zurückgenommen.

2. Mögliche Nebengebühren, öffentliche Abgaben oder Sonderbelastungen sind ausschließlich vom Käufer zu tragen, sofern nicht gesetzliche Bestimmungen explizit andere Pflichten auferlegen.

IV Lieferung und Lieferfristen

1. Lieferungen erfolgen ab Werk. Gefahren des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware – auch bei frachtfreier Lieferung – gehen auf den Käufer über, sobald die Sendung an die transportausführende Person übergeben wurde. Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, geht die Gefahr mit dem Tag der Bereitstellung der Ware auf den Käufer über.

2. Der Verzug der Annahme durch den Käufer ist der Übergabe gleichgestellt.

3. Liefertermine verstehen sich als voraussichtlich, sofern nichts anderes vereinbart ist.

4. Liefer- und Leistungsverzögerungen, welche wir nicht zu vertreten haben, die die Lieferung oder Leistung erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören auch ausbleibende Selbstbelieferungen etc., auch wenn sie bei unseren Lieferanten eintreten – haben wir auch bei verbindlichen Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Frist hinaus zu schieben. Dauert die Behinderung länger als drei Monate, ist der Käufer nach dem fruchtlosen Ablauf einer angemessenen Frist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Dies ist ausgeschlossen, wenn der Käufer für den Umstand, der ihn zum Rücktritt berechtigt, allein oder überwiegend verantwortlich ist oder wenn der von uns nicht zu vertretende Umstand eintritt, zu welcher der Käufer im Verzug der Annahme ist.

5. Nimmt der Käufer trotz Aufforderung durch uns nicht ab, sind wir nach fruchtlosem Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Frist zur Abnahme, die wenigstens zwei Wochen betragen muss, berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen wird durch den Rücktritt nicht ausgeschlossen.

V Zahlungsbedingungen

1. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, hat die Zahlung des Kaufpreises ausschließlich unbar ohne Abzug auf unser Konto zu erfolgen.

2. Wechsel und Schecks werden nicht angenommen.

3. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, hat der Käufer den Kaufpreis sofort zu bezahlen. Der Abzug von Skonti ist dem Käufer nur möglich, wenn ihm ein entsprechender Nachlass in der Auftragsbestätigung explizit eingeräumt wurde.

4. Der Käufer kommt auch ohne Mahnung neben den sonstigen gesetzlich geregelten Fällen spätestens dann in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertiger Zahlungsaufstellung oder – wenn sich der Zeitpunkt des Zugangs nicht feststellen lässt – 30 Tage nach Erhalt der Ware zahlt. In diesem Fall sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

5. Sind Veränderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse des Käufers erkennbar, die die Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber in Frage stellen, also insbesondere Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, seine gesamten – auch gestundeten – Forderungen sofort fällig zu stellen und auf Grundlage bereits geschlossener Verträge noch ausstehende Lieferungen und/oder Leistungen zurückzubehalten und/oder Sicherheiten zu verlangen, deren Höhe der jeweils zu sichernden Forderung entspricht.

6. In Fällen nach Absatz 4 und 5 sind wir weiter berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und/oder Leistungen von der Vorauszahlung des Kaufpreises oder anderer Entgelte abhängig zu machen.

7. Kommt der Käufer unserem Verlangen nach Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung innerhalb einer angemessenen Frist nicht nach, sind wir berechtigt, von Verträgen, soweit diese noch nicht erfüllt sind, ganz oder teilweise zurückzutreten. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen wird durch den Rücktritt nicht ausgeschlossen.

VI Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

Dem Käufer steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Käufer nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

VII Eigentumsvorbehalt

1. Gelieferte Waren bleiben in unserem Eigentum, solange uns Zahlungsforderungen gegen den Käufer zustehen.

2. Bei Weiterveräußerung tritt der Käufer schon jetzt dadurch erworbene Forderungen, alle Nebenrechte und Sicherungen endgültig an uns ab. Die Abtretung wird durch uns schon jetzt angenommen. Der Käufer wird von uns endgültig beauftragt, diese Forderungen in seinem Namen, für unsere Rechnung einzuziehen. Dadurch entstehende Kosten trägt der Käufer. Er hat die abgetretene Forderung bekannt zu geben, alle notwendigen Angaben zu machen, uns unverzüglich zu übergeben und seinen Schuldnern die Abtretung schriftlich anzuzeigen, unbeschadet unseres Rechts, diese selbst dem Schuldner anzuzeigen.

3. Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware ab Gefahrübergang mindestens in Höhe des Verkehrswertes zu versichern. Der Käufer tritt seine Erstattungsansprüche aus den Versicherungen bereits jetzt unwiderruflich an uns ab, wir nehmen diese schon jetzt an.

4. Der Käufer darf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Durchführung jeglicher Vollstreckungsmaßnahmen hat der Käufer zu Protokoll zu geben, dass die betreffende Ware unter unserem Eigentumsvorbehalt steht. Verstößt er gegen diese Pflichten, so gehen – unbeschadet unserer weiter-gehenden Ansprüche – die dadurch entstehenden Kosten zu Lasten des Käufers.

5. Verarbeitung oder Umbildung von Vorbehaltswaren durch den Käufer wird stets für uns vorgenommen. Für Rechtsfolgen gelten §§ 947 f. BGB. Ebenso tritt der Käufer auch Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die aus der Verbindung des Kaufgegenstandes mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen. Diese Abtretung wird durch uns bereits jetzt angenommen.

6. Wenn der Wert der bestehenden Sicherheit die abzusichernden Forderungen um 25 Prozent übersteigt, sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtet.

VIII Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Gewährleistung, wenn nachfolgend nichts Abweichendes bestimmt ist.

1. Erkennbare Mängel hat der Käufer spätestens innerhalb von drei Werktagen nach Empfang der Ware uns gegenüber durch rechtzeitige Absendung schriftlich zu rügen. Es wird auf die Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß § 377 HGB ausdrücklich hingewiesen. Nicht offensichtliche und nicht erkennbare Mängel hat der Käufer in der gleichen Frist nach Entdeckung uns gegenüber durch rechtzeitige Absendung schriftlich zu rügen.

2. Hinsichtlich der Beschaffenheit des Kaufgegenstandes gilt grundsätzlich nur die in der Auftragsbestätigung erfolgte Produktbeschreibung als vereinbart.

3. Natürlicher Verschleiß und die durch unfachmännische und unsachgemäße Behandlung beeinträchtigte Beschaffenheit des Kaufgegenstandes sind keine Mängel. Wir leisten keine Gewähr für Schäden und Störungen, die auf vom Käufer durchgeführte fehlerhafte Installation bzw. Inbetriebnahme oder notwendiger bzw. empfohlener Betriebs- und/oder Wartungsarbeiten zurückzuführen sind.

4. Bei Vorliegen eines Mangels sind wir im Rahmen der geschuldeten Nacherfüllung nach unserer Wahl zur Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache berechtigt. Uns steht das Recht zu, die Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist, insbesondere wenn die Gesamtaufwendungen zur Nacherfüllung höher liegen als 30 Prozent des Marktwertes der verkauften Ware. Die weiteren Rechte des Käufers bleiben unberührt.

5. Dem Käufer bleibt beim Fehlschlagen der Nacherfüllung vorbehalten, den Kaufpreis zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten. Ein Fehlschlagen liegt vor, wenn zwei Nacherfüllungsversuche fehlschlagen. Wählt der Käufer wegen eines Rechts- oder Sachmangels den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Käufer nach dem Fehlschlagen der Nacherfüllung Schadenersatz, beschränkt sich dieser auf die Differenz zwischen Kauf und Wert der mangelhaften Sache. Die Regelungen dieser Ziffer gelten nicht, wenn wir den Mangel arglistig verursacht oder verschwiegen haben.

6. Bei geringfügigen Vertragswidrigkeiten, insbesondere bei geringfügigen Mängeln, steht dem Käufer kein Rücktrittsrecht zu.

7. Ergibt sich bei einer aus Anlass der Reklamation erfolgten Rücksendung von Waren, dass die Beanstandung zu Unrecht erfolgt ist, sind wir berechtigt, sowohl die Kosten des Versandes wie auch eine angemessene Vergütung für die Prüfung zu verlangen.

8. Garantien im Rechtssinne erhält der Käufer durch uns nicht.

9. Die Gewährleistung beträgt ein Jahr ab Lieferung der Ware. Dies gilt nicht bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder wenn durch Gesetz längere Fristen vorgeschrieben sind.

IX Haftungsbeschränkungen

1. Es wird nicht für Schäden gehaftet, welche unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen durch leicht fahrlässige Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten verursacht haben. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung dem Vertrag das Gepräge gibt und auf die der Käufer vertrauen darf.

2. Wir liefern nur nach Angaben des Käufers. Dieser ist für die korrekte Dimensionierung der Kaufsache, die Projektierung sowie für die Einhaltung aller für den Einsatz und den Betrieb der Kaufsache rechtlichen Bestimmungen selbst verantwortlich.

X Erfüllungsort und Gerichtsstand

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Keine Anwendung findet das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge des internationalen Warenkaufs vom 11.04.1980.

2. Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten ist Mühlhausen. Gerichtsstand für beide Seiten ist Mühlhausen für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag, sofern der Käufer Kaufmann oder eine juristische Person des Öffentlichen Rechts ist. Hingegen sind wir berechtigt, den Käufer auch an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.

XI Sonstiges

Sofern einzelne Bestimmungen des Vertrages incl. dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Ganze oder teilweise unwirksame Regelungen sollen durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt.

 

Diese Geschäftsbedingungen haben Gültigkeit ab 01. Mai 2015.

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